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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gerolstein Nord IV – Sandborn“


Ein Investorenehepaar aus Birresborn hat im Jahr 2017 mehrere Grundstücke in Gerolstein im Bereich „Sandborn“ erworben mit dem Ziel, dort ein Wohnbaugebiet zu entwickeln. Nach Erwerb der Grundstücke wurde im Jahr 2017 eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt.

Der Stadtrat Gerolstein hat dann auf Antrag eines Investorenehepaares in seiner öffentlichen Sitzung am 07.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gerolstein Nord IV – Sandborn“ gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 b BAuGB beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planunterlagen öffentlich auszulegen und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen. Die Planunterlagen haben nach öffentlicher Bekanntmachung der Offenlage im Mitteilungsblatt „et Blättchen“ der Verbandsgemeinde Gerolstein am 15.06.2018 in der Zeit vom 25.06. bis 25.07.2018 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegen. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden zeitgleich schriftlich am Verfahren beteiligt.

Der Bauausschuss der Stadt Gerolstein hat die während der Offenlage / TöB-Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen in seiner Sitzung am 08.08.2018 beraten. In gleicher Sitzung wurde eine schallschutztechnische Untersuchung zur Prüfung der Verträglichkeit des geplanten Baugebietes mit dem bestehenden Schießstand gefordert. Im Oktober 2018 wurde das Ergebnis dieser schallschutztechnischen Untersuchung der Stadt Gerolstein vorgestellt.

Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2018 die während der Offenlage / TöB-Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen beraten und eine Erweiterung des Bebauungsplangebietes unter Einbeziehung eines benachbarten Mischgebietes beschlossen. In gleicher Sitzung wurde die erneute Offenlage der geänderten Planunterlagen zusammen mit der schallschutztechnischen Untersuchung beschlossen.

Nach Bekanntmachung der Offenlage am 21.12.2018 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein haben die Planunterlagen zusammen mit dem Ergebnis der schallschutztechnischen Untersuchung in der Zeit vom 28.12.2018 bis einschl. 31.01.2019 zu jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Gerolstein ausgelegen. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich schriftlich am Verfahren beteiligt.

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 20.05.2020 wurden die während der zweiten Offenlage / TöB-Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen beraten und abgewogen. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat beschlossen, den Geltungsbereich wieder der Ursprungsplanung zum Zeitpunkt der ersten Offenlage zu reduzieren.

Die Unterlagen zum Bebauungsplan haben in der Zeit vom 22.06. bis einschließlich 22.07.2020 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegen. Die Offenlage der Unterlagen wurde im Mitteilungsblatt „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ der Verbandsgemeinde Gerolstein am 12.06.2020 öffentlich bekannt gemacht. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden parallel schriftlich am Verfahren beteiligt.

Nach der Offenlage wurde das Entwässerungskonzept beauftragt und mit der Oberen Wasserbehörde bei der SGD Nord in Trier abgestimmt.

Nach Einarbeitung des Entwässerungskonzeptes in die Planunterlagen hat sich der Stadtrat Gerolstein in seiner Sitzung am 15.12.2021 mit den Stellungnahmen aus der 3. Offenlage / TöB-Beteiligung beschäftigt, diese beraten und abgewogen und beschlossen, die geänderte Planung nochmals öffentlich mit verkürzter Frist auszulegen und die Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren zu beteiligen.

Die geänderte Entwurfsplanung wurde in der Zeit vom 17. bis einschl. 31.01.2022 erneut öffentlich mit verkürzter Frist zu jedermanns Einsicht bekannt gemacht. Die erneute Offenlage der geänderten Entwurfsplanung mit verkürzter Frist wurde mit dem Hinweis im Mitteilungsblatt „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ der Verbandsgemeinde Gerolstein am 06.01.2022 öffentlich bekannt gemacht, dass Stellungnahmen nur noch zu den Planänderungen zulässig sind. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich schriftlich am Verfahren beteiligt.

Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.03.2022 über die während der 4. Offenlage / TöB-Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen beraten und abgewogen. Durch die Stellungnahmen wurde eine Planänderung nicht erforderlich. Daher hat der Stadtrat in gleicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gerolstein-Nord IV – Sandborn“ gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Stadtbürgermeister hat den Bebauungsplan am 14.03.2022 ausgefertigt und die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses angeordnet. Mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 BauGB erlangt der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Gerolstein-Nord IV – Sandborn“ Rechtskraft. Der Geltungsbereich ist nachfolgend auszugsweise abgedruckt. Maßgebend ist die Festsetzung in der Planurkunde.