Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Auf Kilbenheck“ im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 13b BauGB gefasst. Hier möchte eine Investorengruppe im Stadtteil Lissingen fünf Einfamilienhäuser errichten. Der Beschluss wurde am 07.01.2022 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Gerolstein „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“ öffentlich bekanntgemacht.
In gleicher Sitzung hat der Rat die Entwurfsplanung zur Kenntnis genommen und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 (1) BauGB beschlossen. Die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.01.2022 am Verfahren beteiligt. Die Planunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Bebauungsplanentwurf, Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung und Textfestsetzungen) haben in der Zeit vom 17.01.2022 bis 18.02.2022 zu jedermanns Einsicht während den Dienstzeiten im Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegen. In seiner Sitzung am 13.04.2022 hat der Stadtrat die während der Offenlage eingegangen Stellungnahmen, Bedenken und Hinweise zur Kenntnis genommen und beraten. Da hier u. a. noch Änderungen für das anfallende Oberflächenwasser auf den Grundstücken zu berücksichtigen waren, mussten die Planunterlagen (Textfestsetzungen) dahingehend ergänzt werden. Diese Änderungen führten dazu, dass in gleicher Sitzung eine erneute (verkürzte) Offenlage der Planunterlagen beschlossen werden musste. Die Planunterlagen (Bebauungsplanentwurf, Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung und Textfestsetzungen), haben in der Zeit vom 03.06.2022 bis 20.06.2022 öffentlich ausgelegen. Die Veröffentlichung über die erneute Offenlage mit verkürzter Frist erfolgte am 27.05.2022 im Mitteilungsblatt „Verbandsgemeinde Gerolstein aktuell“. Mit Schreiben vom 27.05.2022 wurden die von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.07.2022 über die während der erneuten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen beraten und abgewogen. Da gegen die Planung keine Bedenken erhoben wurden, hat der Stadtrat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan in gleicher Sitzung als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Stadtbürgermeister Uwe Schneider hat die Satzung am 14.07.2022 ausgefertigt und die Bekanntmachung zur Erlangung der Rechtskraft angeordnet. Mit dieser Bekanntmachung erlangt der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Auf Kilbenheck“ der Stadt Gerolstein gem. § 24 Abs. 3 GemO i. V. m. § 10 Abs. 3 BauGB seine Rechtskraft.
Der Geltungsbereich ist nachfolgend auszugsweise abgedruckt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
