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Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein


Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung vom 31.03.2022 auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) die folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 08.01.2019 beschlossen, die hiermit bekannt gegeben wird:

Artikel I

Es wird folgender § 8a „Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Jugendvertretung und des Seniorenbeirates“ eingefügt:

  1. Die Mitglieder der Jugendvertretung und des Seniorenbeirates der Verbandsgemeinde Gerolstein erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Jugendvertretung bzw. des Seniorenbeirates, für maximal 5 Sitzungen im Kalenderjahr, ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 €.
  2. Neben der Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 erhalten die Mitglieder je Sitzung eine pauschale Fahrtkostenerstattung in Höhe von 10 €. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 7 Abs. 7 und 8 entsprechend.

Artikel II

§ 10 Absatz 18 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

„Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige erhalten eine Aufwandsentschädigung von 8,00 € je Einsatzstunde

a. bei der Heranziehung zu Einsätzen, bei denen aufgrund des § 36 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) Kostenersatz geleistet worden ist und

b. für die Heranziehung zu Sicherheitswachen aufgrund des § 33 LBKG.“

Artikel III

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Gerolstein, den 31. März 2022

gez. Hans Peter Böffgen

Bürgermeister

 

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, sofern die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gemacht worden ist. (vgl. § 24 Abs. 6 Satz 4 GemO).