Unbenannt.png

Vorhabenbezogener Bebauungsplan
nach § 12 BauGB
Sonderbaufläche Photovoltaik-Freiflächen-
anlage „FF PVA Hinterhausen“


Die Stadt Gerolstein beabsichtigt im Stadtteil und der Gemarkung Hinterhausen, in der Flur 10 im Distrikt „Auf Litt“, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Nutzung regenerativer Energie zuzulassen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt im Interesse des Klima- und Umweltschutzes zur Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung.

Das Vorhaben liegt im Landkreis Vulkaneifel, Verbandsgemeinde Gerolstein. Die Darstellung der Sonderbaufläche umfasst in der Gemarkung Hinterhausen Flur 10 ausschließlich landwirtschaftliche Nutzflächen auf den Flurstücken Nr. 12, 13 und 14.

Das Untersuchungsgebiet besteht hauptsächlich aus Flächen die intensiv als Grünland und Ackerland genutzt werden. Teile der Flächen sind kurzfristig in Vorbereitung der Planung brachgefallen. Die überplanten Flächen sind Baum- und Gehölzfrei.

Da Freiflächenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie im Außenbereich nicht privilegiert sind, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, um die weiteren planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird dieser entsprechend dem Entwicklungsgebot gem. § 8 BauGB parallel fortgeschrieben.

Der Rat der Verbandsgemeinde Gerolstein hat am 25.05.2022 die Änderung und Teilfortschreibung Sonderbaufläche „Photovoltaik“ in der Gemarkung Hinterhausen beschlossen. Der Stadtrat Gerolstein hat in seiner Sitzung am 12.07.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst. In der Sitzung am 04.12.2024 wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB  durchzuführen.

Der Bebauungsplan liegt zusammen mit den Textfestsetzungen, Begründung und Umweltbericht sowie den Beschlussauszügen in der Zeit vom

06.01.2025 bis einschl. 07.02.2025 

zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer-Nr. 211 (2. OG) während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (montags bis freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr sowie montags und mittwochs von 13:30 bis 16:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die auszulegenden Planunterlagen auch auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können. 

Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 07.02.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, vorzubringen. Die Stellungnahmen können auch elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.

Gerolstein, 20.12.2024

gez. Stefanie Lorisch, Stadtbürgermeisterin