- Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
- Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen leite ich am 29.11.2024 dem Verbandsgemeinderat zu.
- Der Entwurf der Haushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer 215, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Der Entwurf ist zudem ab dem 29.11.2024 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Gerolstein unter gerolstein.de einzusehen. Die Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat erfolgt am 17.12.2024.
- Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Gerolstein haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für den Haushalt des Jahres 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich oder elektronisch (E-Mail: post@gerolstein.de) an die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kylweg 1, 54568 Gerolstein einzureichen.
Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Verbandsgemeinde Gerolstein, 29.11.2024
gez. Hans Peter Böffgen, Bürgermeister