Unbenannt.png

Bekanntmachung der Stadt Gerolstein


Im Rahmen der Errichtung eines Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) auf dem Postvorplatz erfolgt die Umgestaltung und Neukonzeptionierung des Bereiches nördlich und südlich der Bahngleise. Da die Fläche auf dem ehemaligen Postvorplatz für die Errichtung der benötigten Bushaltestellen jedoch nicht ausreicht, wurden in räumlicher Nähe weitere Flächen zur Unterbringung von zusätzlichen Bushaltestellen gesucht. Eine umfassende Variantenprüfung im Vorfeld dieser Bauleitplanung kam zu dem Ergebnis, die zusätzlichen Bushaltestellen entlang der Brunnenstraße (B 410) unterzubringen.

Die betroffenen Grundstücksteile liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „B 410 – Brunnenstraße“. Daher ist der Bebauungsplan entsprechend zu ändern.

Der Stadtrat Gerolstein hat daher in seiner Sitzung am 04.09.2024 den Beschluss zur Änderung des Bebaungsplanes „B 410 – Brunnenstraße“ gefasst, um die baurechtliche Zulassung für die Errichtung der Bushaltestellen zu schaffen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

Die Unterlagen können in der Zeit vom

28. Februar bis einschl. 31. März 2025

im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung im Büro 2.11 (Fachbereich 2, 2. OG) eingesehen werden. Die Unterlagen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bei Interesse zur Einsichtnahme wird um vorherige telefonische Anmeldung beim Sachbearbeiter Winfried Schegner unter der Tel. 06591 13-1106 oder per E-Mail an bauleitplanung@gerolstein.de gebeten.

Die Unterlagen sind darüber hinaus im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) zum Download eingestellt.

Die Abgrenzung des Bebauungsplanentwurfs ist aus der beigefügten Planauszug zu entnehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Offenlage Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.

Gerolstein, 21.02.2025

gez. Stefanie Lorisch

Stadtbürgermeisterin