In der Sitzung des Ortsgemeinderates Neroth am 14. September 2022 stellten Projektentwickler ihre Planungen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) im Bereich „Auf Kühnscheid“ vor. Nach sorgfältiger Prüfung anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs wurde festgestellt, dass die Fläche grundsätzlich für eine solche Nutzung geeignet ist. Die Ortsgemeinde Neroth beabsichtigt daher, die Fläche im Rahmen einer Bauleitplanung entsprechend zu überplanen. Da Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht zu den nach § 35 BauGB privilegierten Vorhaben zählen, ist für ihre Realisierung die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes sowie eines Bebauungsplanes erforderlich. Letzterer soll das Gebiet als „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik“ ausweisen. Nach eingehender Beratung beschloss der Ortsgemeinderat am 20. Dezember 2022 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „FF-PVA Auf Kühnscheid“ gemäß § 2 BauGB. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit einem Investor das weitere Verfahren einzuleiten. Parallel dazu beantragte die Ortsgemeinde bei der Verbandsgemeinde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes, um die Bauleitplanung im sogenannten Parallelverfahren nach § 8 BauGB durchführen zu können. Der Verbandsgemeinderat beschloss am 19. Februar 2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB. Diese Beteiligungsphase fand im Zeitraum vom 22. Juli bis 22. August 2024 statt. In der öffentlichen Sitzung am 7. Oktober 2024 würdigte der Verbandsgemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung. Auf Grundlage der getroffenen Abwägungsentscheidungen und des überarbeiteten Planentwurfs wurde gleichzeitig beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Planunterlagen für den Flächennutzungsplan in Form von
liegen in der Zeit vom
23.04.2025 bis einschl. 23.05.2025
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr) öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige telefonische Anmeldung gebeten.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 1 u. 2 BauGB und die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB im Internet auf dieser Webseite sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.
Die Abgrenzung des Planungsbereiches ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf kann aber auch auf anderem Weg, z. B. schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, eine Stellungnahme abgegeben werden. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist per E-Mail an bauleitplanung@gerolstein.de möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verbandsgemeinde Gerolstein deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Gerolstein, 11.04.2025
Hans Peter Böffgen, Bürgermeister