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Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gerolstein


Der Verbandsgemeinderat hat bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 31.10.2019 den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes – Teilbereich Erneuerbare Energien- gefasst. In der öffentlichen Sitzung am 29.02.2022 hat der Verbandsgemeinderat die vorliegende Planung zur Teilfortschreibung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Planungsunterlagen frühzeitig öffentlich auszulegen. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte im Zeitraum vom 20.03. bis 24.04.2023. Die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurde durch den Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 12.09.2023 vorgenommen. In gleicher Sitzung hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, nach Anpassung der Planung die Offenlage durchzuführen.

Die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 01.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024. Die eigegangenen Stellungnahmen wurden geprüft. Die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurde durch den Verbandsgemeinderat in öffentlicher Sitzung am 11.04.2024 vorgenommen. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.2 BauGB können die Unterlagen im Fachbereich 2 der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein, Rathaus, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung, nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Es wird hingewiesen, dass Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt nach § 3 Abs. 2 zusammengefasst wurden.

Gerolstein, 28.03.2025

Hans-Peter Böffgen, Bürgermeister