Der Ortsgemeinderat Stadtkyll hat in seiner Sitzung am 16.05.2023 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die 9. Änderung des Bebauungsplanes „Kyllpark“ für den Teilbereich „ehemaliges Vulkamar“ gefasst. Die Durchführung des Bauleitverfahrens erfolgt im sogenannten vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB – als Bebauungsplan der Innenentwicklung - ohne Umweltprüfung.
Nach Nutzungsaufgabe des Vulkamars, eigentumsrechtlichen Änderungen, Beseitigung des Kita-Gebäudes und Renaturierungsmaßnahmen entlang des Gewässerlaufs der Kyll, ist beabsichtigt die Stellplatzsituation neu zu strukturieren und durch den absehbaren Rückbau des ehemaligen Schwimmbades den innerörtlichen Bereich neu zu beleben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit rund 1,2 ha umfasst die Flurstücke 69/14, 69/15, 69/16, 69/19, 69/21, 69/22, 69/23, 69/24, 69/25, 69/26, 69/27, 69/28, 69/29 69/30 (teilweise) im Flur 8 der Gemarkung Stadtkyll und ist aus den beigefügten Anlagen ersichtlich. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
Der gewählte Planbereich liegt innerhalb der seit 1999 rechtskräftigen 8. Änderung des Bebauungsplanes „Kyllpark“, welcher das jetzige Plangebiet als Kur- und Mischgebiet mit Flächen für Kfz-Stellplätze festsetzt. Um das Gebiet revitalisieren und neu ordnen zu können, ist die Änderung des Bebauungsplanes zugunsten eines Allgemeinen Wohngebietes und einer gegliederten öffentlichen Stellplatzanlage beabsichtigt, womit die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen teilweise aufgehoben werden.
Der Ortsgemeinderat Stadtkyll hat mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes das Büro Böffgen in Reutlingen beauftragt. Die Entwurfsplanung wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates Stadtkyll am 23.04.2025 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in die Wege zu leiten.
Die Planunterlagen des Bebauungsplanes „Kyllpark – 9. Änderung, Teilbereich ehemaliges Vulkamar“ in Form von
liegen in der Zeit
vom 08.05.2025 bis einschließlich 10.06.2025
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, Zimmer 212 (2. OG) 54568 Gerolstein zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr) öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige Anmeldung gebeten (Tel. 06591 13-1010 oder E-Mail: bauleitplanung@gerolstein.de).
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen ab dem 08.05.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein, unter www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen/, sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.
Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 10.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch per E-Mail unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Stadtkyll deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Stadtkyll, 24.04.2025
gez. Claudia Kettmus, Ortsbürgermeisterin