Der Ortsgemeinderat Stadtkyll hat in seiner Sitzung am 14.04.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf Motzerfeld II“ im zweistufigen Regelverfahren gemäß § 30 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Stärkung der Wohnbauentwicklung in der Ortsgemeinde Stadtkyll durch die Erweiterung des Wohngebietes „Auf Motzerfeld I“ in südöstlicher Richtung.
Das Plangebiet von ca. 2 ha befindet sich südlich der Ortslage Stadtkyll und umfasst die Grundstücke im Flur 13, Nr. 33, 34, 35 und 36. Als Erschließung ist ein Anschluss an die „Wirftstraße“ (K 67) vorgesehen. Bereits bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der alt-Verbandsgemeinde Obere Kyll im Jahre 2009 wurden diese Flächen als Bauerwartungsland ausgewiesen.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
Der Ortsgemeinderat Stadtkyll hat mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes das Büro PE Becker GmbH in Kall beauftragt. Die Entwurfsplanung wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates Stadtkyll am 23.04.2025 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in die Wege zu leiten.
Die Planunterlagen des Bebauungsplanes „Auf Motzerfeld II“ in Form von
und die Erschließungsplanung (Entwurf Straßenplanung, Höhenplan 1, Höhenplan 2, Regelquerschnitte, Sichtdreiecke, Entwurfsplan Kanalisation)
liegen in der Zeit
vom 15.05.2025 bis einschließlich 17.06.2025
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, Zimmer 212 (2. OG) 54568 Gerolstein zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr) frühzeitig öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige Anmeldung gebeten (Tel. 06591 13-1010 oder per E-Mail: bauleitplanung@gerolstein.de)
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen ab dem 15.05.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein, unter www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen/, sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.
Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 17.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Stadtkyll deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Stadtkyll, 29.04.2025
gez. Claudia Kettmus, Ortsbürgermeisterin