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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich


Der Ortsgemeinderat Oberehe-Stroheich hat in seiner Sitzung am 17.08.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Kirstheck“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB beschlossen. Durch Beschluss vom 26.10.2023 wurde das beschleunigte Verfahren in ein Regelverfahren gemäß § 30 BauGB umgewandelt.

Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Stärkung der Wohnbauentwicklung in der Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich durch die Ausweisung von ca. 11 Baugrundstücken, die im Eigentum der Ortsgemeinde stehen.  Obwohl die Nachfrage nach Bauland unverändert hoch ist, stehen der Ortsgemeinde derzeit keine gemeindeeigenen Baustellen zur Verfügung, welche an Bauwillige veräußert werden können.  

Das Plangebiet von ca. 2,2 ha liegt am südlichen Ortsrand von Stroheich, östlich der „Ahrstraße“ (L68). Die Gemeindestraße „Zur Schirp“ dient als äußere Erschließung, von hier ist eine Anbindung an das Plangebiet vorgesehen.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke im Flur 7, Nr.72/4, 73/5, 73/7 und Teilflächen der Parzellen 99/7, 100/4, 100/8, 101/3 und 102 für die Erschließung.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.  Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

> Anlage 1: Geltungsbereich "Auf der Kirstheck"

> Anlage 2: Übersichtskarte Stroheich

Der Ortsgemeinderat Oberehe-Stroheich hatte mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes das Büro LOP, Frank Assion, in Traben-Trarbach und mit der Entwurfsplanung für die Straßen- und Entwässerungsplanung das Büro IBS-Ingenieure GbR, in Alflen, beauftragt. 

Die aufeinander abgestimmten Entwurfsplanungen der beiden Büros konnte dem Ortsgemeinderat sodann in der Sitzung am 07.05.2024 vorgestellt werden. Bereits in früheren Sitzungen wurde der Rat über die jeweiligen Fortschritte in der Planung informiert.

Der Ortsgemeinderat Oberehe-Stroheich hat die Entwurfsplanung in seiner Sitzung am 07.05.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, das weitere Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in die Wege zu leiten. Die bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragte Ausnahmegenehmigung gemäß § 15 Landesnaturschutzgesetz wurde zwischenzeitlich genehmigt und findet Berücksichtigung in den Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan.

Die Planunterlagen des Bebauungsplanes „Auf der Kirstheck“ in Form von Planzeichnung, Begründung, Textfestsetzungen und Umweltbericht werden in der Zeit vom

18.03.2025 bis einschließlich 17.04.2025

zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, Zimmer 212 (2. OG) 54568 Gerolstein zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr) frühzeitig öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige Anmeldung gebeten (Tel. 06591 13-1010 oder E-Mail bauleitplanung@gerolstein.de)

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen ab dem 18.03.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein, unter www.gerolstein.de/aktuelles/aktuelle-bekanntmachungen/, sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.

> Begründung, Textfestsetzungen, Umweltbericht

> Biotop- und Nutzungstypen

> Planzeichnung

Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 17.04.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Oberehe-Stroheich, 07.03.2025

gez.  Manfred Schmitz

Ortsbürgermeister


 Straßen- und Entwässerungsplanung


Kompensationsplanung