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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich


Der Ortsgemeinderat Oberehe-Stroheich hatte in seiner Sitzung am 28.09.2022 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „ehemaliges Jagdhaus Stroheich“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 16.12.2022 öffentlich bekanntgemacht.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes „ehemaliges Jagdhaus Stroheich“ ist die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigungsfähigkeit bzw. Realisierung des geplanten Nebengebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Stroheich, Flur 8, Parzelle 58/1 zu schaffen.  Das v.g. Grundstück liegt im Außenbereich der Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich. Das Gebäude wurde Anfang der 1960er Jahre als Jagdhaus (mit Garage) genehmigt. Für das Nebengebäude bestand keine Baugenehmigung. Das Nebengebäude, welches auch die Heizungsanlage für das Haupthaus beinhaltet, wurde durch die Flut im Juli 2021 so stark beschädigt, so dass dieses an gleicher Stelle neu aufgebaut wurde. Die Durchführung des Bauleitverfahrens erfolgt im sogenannten zweistufigen Regelverfahren gemäß   § 30 BauGB.

In seiner Sitzung am 17.08.2023 hat der Ortsgemeinderat die Entwurfsunterlagen für die frühzeitige Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gebilligt. Das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 04.09.2023 bis 05.10.2023 durchgeführt.

Der Ortsgemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen in seiner Sitzung am 26.10.2023 abgewogen und die Entwurfsunterlagen für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „ehemaliges Jagdhaus Stroheich“ liegt zusammen mit den Textfestsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz in der Zeit vom

20. November 2023 bis einschließlich 20. Dezember 2023

zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Fachbereich 2 – Bauen und Umwelt - Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer-Nr. 212 (2. OG) zu den folgenden Öffnungszeiten aus: Montag bis Freitag, 08:00 bis 12:30 Uhr sowie Montag bis Donnerstag, 13:30 bis 16:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Oberehe-Stroheich deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein, unter www.gerolstein.de, Rubrik: Aktuelles/Bekanntmachungen sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de  eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.

Oberehe-Stroheich, 06.11.2023

gez. Dominik Kaiser, I. Beigeordneter



Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „ehemaliges Jagdhaus Stroheich“ ist nachfolgend dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.