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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Jünkerath



Der Ortsgemeinderat Jünkerath hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Wehrt“ – Sondergebiet Einzelhandel – beschlossen.  Der Aufstellungsbeschluss wurde am 31.03.2023 zusammen mit der frühzeitigen Offenlage öffentlich bekanntgemacht.

Anlass für die Planänderung ist die Absicht des ortsansässigen Drogeriemarktes, sich zu vergrößern und hierzu innerhalb des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes seinen Standort auf die Grundstücke, Flur 15, Nr. 72/14 und 72/19 zu verlagern. Die Grundstücksparzelle für den geplanten Neubau steht im Eigentum des ebenfalls im Änderungsbereiches angesiedelten Lebensmitteldiscounters, welcher vorliegend auch als Investor auftritt.

Ziel des Planverfahrens ist die für die geplante Umsiedlung und damit verbundenen Erweiterung der Verkaufsfläche eines discounterorientierten Drogeriemarktes von ca. 450 m² auf max. 705 m² die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren gemäß § 30 BauGB.

In seiner Sitzung am 02.03.2023 hat der Ortsgemeinderat die Entwurfsunterlagen für die frühzeitige Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gebilligt. Das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 11.04.2023 bis 12.05.2023 durchgeführt.

Der Ortsgemeinderat Jünkerath hat die eingegangenen Stellungnahmen in seiner Sitzung am 19.10.2023 abgewogen und die Entwurfsunterlagen für die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Auf dem Wehrt – 5. Änderung“ liegt zusammen mit der Planurkunde einschl. Textfestsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht inkl. Fachbeitrag Naturschutz, dem Fachbeitrag Artenschutz, der Auswirkungsanalyse und dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept in der Zeit vom

20. November 2023 bis einschließlich 20. Dezember 2023

zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Fachbereich 2 - Bauen und Umwelt - Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer-Nr. 212 (2. OG) zu den folgenden Öffnungszeiten aus: Montag bis Freitag, 08:00 bis 12:30 Uhr, Montag bis Donnerstag, 13:30 bis 16:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Jünkerath deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB im Internet auf der Webseite der Verbandsgemeinde Gerolstein sowie auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.

Jünkerath, den 06.11.2023

gez. Norbert Bischof, Ortsbürgermeister

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes ist nachfolgend dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.