Der Ortsgemeinderat Hallschlag hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 die 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Häselpesch“ beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 07.06.2024 öffentlich bekanntgegeben. Die Planänderung und -aufhebung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung.
Die Ortsgemeinde plant die Teilaufhebung des auf der Parzelle 170/19 ausgewiesenen und bisher nicht erschlossenen „Allgemeinen Wohngebietes“ (WA) und die Umwandlung des auf der Parzelle 170/15 ausgewiesenen „Allgemeines Wohngebietes“ (WA) in ein „Dorfgebiet“ (MD-Gebiet). Durch diese Planänderung bzw. -teilaufhebung soll die Grundlage für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien in Form von Windenergieanlagen im benachbarten Gemeindewald geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Anlage abgedruckt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.
In gleicher Sitzung am 28.05.2024 hat der Ortsgemeinderat Hallschlag die Entwurfsunterlagen für die frühzeitige Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gebilligt.
Das Verfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 14.06.2024 bis 14.07.2024 durchgeführt.
Der Ortsgemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen in seiner Sitzung am 19.09.2024 abgewogen und die Entwurfsunterlagen für die reguläre Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Häselpesch“ – 1. Änderung und Teilaufhebung - liegt zusammen mit der Planurkunde, der Begründung, den Textfestsetzungen und dem Umweltbericht in der Zeit vom
23. September 2024 bis einschl. 23. Oktober 2024
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer-Nr. 212 (2. OG)
zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr und Montag bis Donnerstag 13.30 bis 16.00 Uhr) frühzeitig aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige telefonische Anmeldung gebeten (06591/13-1010).
Wir weisen darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auch auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.
Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 23.10.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Hallschlag deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Hallschlag, 19.09.2024
gez. Dirk Weicker, Ortsbürgermeister