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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Feusdorf 


Der Ortsgemeinderat Feusdorf hatte sich in seiner Sitzung am 17.12.2020 mit der Ausweisung eines neuen Baugebietes beschäftigt und sich grundsätzlich für den Bereich „Auf den Aachen II“ entschieden. Die Notwendigkeit zur Ausweisung von neuen Bauflächen ergibt sich daraus, dass derzeit keine Baugrundstücke in Gemeindeeigentum stehen und an bauwillige Familien veräußert werden können.

Nachdem der Ortsgemeinderat am 30.08.2021 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB gefasst hatte, wurde in der Zeit vom 04.10.2022 bis 04.11.2022 eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. 

Nach Auswertung der im Rahmen dieser Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, ergab sich die Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung weiterer Fachgutachten. 

Das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 b BauGB konnte aufgrund dessen keine Anwendung mehr finden, weshalb der Rat in seiner Sitzung am 01.03.2023 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen und die Umstellung des Bauleitverfahrens in ein reguläres Verfahren gemäß § 30 BauGB beschlossen hatte.

Im Rahmen dieser Bauleitplanung soll ein allgemeines Wohngebiet mit 15 Baugrundstücken nordwestlich der Ortslage Feusdorf entwickelt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Feusdorf, Flur 2, Flurstücke 13 und 14 und die externen Ausgleichsflächen Flur 3, Flurstück 83/1 (teilw.), 107/1 (teilw.) und Flur 4, Nr. 30/1.  

Die Abgrenzung des geplanten Geltungsbereiches ist im als Anlage beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Maßgebend ist die Darstellung in der Planurkunde.

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Auf den Aachen II“ in Form von 

liegen mit den u.a. Berichten, Gutachten und Stellungnahmen in der Zeit vom  

12.02.2025 bis einschließlich 14.03.2025 

zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, Zimmer 212 (2. OG) 54568 Gerolstein zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr) frühzeitig öffentlich aus. Für die Einsichtnahme wird um vorherige telefonische Anmeldung gebeten (06591 13-1010).

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auch auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.

Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 14.03.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, vorzubringen. Stellungnahmen können auch elektronisch unter bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde Feusdorf deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Anlagen

Berichte, Gutachten und Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

Entwässerungskonzept

Artenschutzrechtliche Beurteilung und Brutvogelkartierung

Biotop-Bewertung und Aussgleichsmaßnahme

Ausnahmegenehmigung

Kampfmittelüberprüfung

Baugrunduntersuchung mit geotechnischem Bericht

Hohlraumortung durch Kernbohrung

Verkehrsplanerische Stellungnahme


Feusdorf, 31.01.2025
gez. Franz-Josef Hilgers, Ortsbürgermeister