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Änderung des Flächennutzungsplans nach § 12 BauGB Sonderbaufläche Photovoltaik-Freiflächenanlage „FF PVA Hinterhausen“


Die Stadt Gerolstein beabsichtigt im Stadtteil und der Gemarkung Hinterhausen, in der Flur 10 im Distrikt „Auf Litt“, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Nutzung regenerativer Energie zuzulassen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt im Interesse des Klima- und Umweltschutzes zur Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung. 

Da Freiflächenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie im Außenbereich nicht privilegiert sind, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, um die weiteren planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird dieser entsprechend dem Entwicklungsgebot gem. § 8 BauGB parallel fortgeschrieben.

Der Rat der Verbandsgemeinde Gerolstein hat am 25.05.2022 die Änderung und Teilfortschreibung Sonderbaufläche „Photovoltaik“ in der Gemarkung Hinterhausen beschlossen. Weiterhin wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(1) sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB, einschl. Feststellung der Anforderungen an den Umweltbericht (Scoping), durchzuführen.

Die geplante Änderung des Flächennutzungsplans sieht die Darstellung einer Sonderbaufläche „Photovoltaik“ zur Nutzung der Sonnenenergie vor.

Die bisherige Darstellung landwirtschaftlicher Nutzfläche entfällt. Entsprechend den angestrebten städtebaulichen Zielen wird eine Sonderbaufläche „Photovoltaik“, allein für Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien mittels Sonnenergie ausgewiesen.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes – Teilfortschreibung -  liegt zusammen mit den Textfestsetzungen, Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

06.01.2025 bis einschl. 07.02.2025 

zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, Zimmer-Nr. 211 (2. OG) während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (montags bis freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr, sowie montags und mittwochs von 13.30 bis 16.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die auszulegenden Planunterlagen auch auf dem Landesserver www.geoportal.rlp.de eingestellt sind und somit abgerufen, eingesehen oder heruntergeladen werden können.

Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist am 07.02.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 54568 Gerolstein, Kyllweg 1, vorzubringen.

Die Stellungnahmen können auch elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@gerolstein.de abgegeben werden.

Gerolstein, 20.12.2024

gez. Hans Peter Böffgen, Bürgermeister